Aktuelles

22. September 2017

Erstes Baby ins Basler Babyfenster gelegt


Am Nachmittag des 21. September 2017, um 13.53 Uhr, wurde erstmals ein neugeborenes Baby ins Babyfenster am Bethesda Spital in Basel gelegt. Das Baby, ein Bub, ist gesund und wohlauf. Es ist 46cm gross und wiegt 2400g. Es ist das 21. Baby, das je in ein Schweizer Babyfenster gelegt worden ist. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Basel-Stadt wurde informiert. Ein gesetzlicher Vertreter hat die Rechte und Pflichten übernommen, wie sie im üblichen Fall den Eltern eines Kindes obliegen. Das Babyfenster beim Bethesda Spital wurde am 26. November 2015 eröffnet.

Die Mutter des Kindes kann sich bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB Basel-Stadt (kesb@bs.ch, Tel. 061 267 47 43) oder bei der Stiftung Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind SHMK (helpline@shmk.ch, Tel. 0800 811 100) melden, um einen Kontakt zum Kind herzustellen. Das Kind wird ihr später auch dankbar sein, wenn sie Informationen über ihre Herkunft und die Umstände der Geburt hinterlässt. Es wird ihr absolute Diskretion zugesichert. Zudem kann sie von der SHMK unentgeltliche Beratung und materielle und finanzielle Hilfe erhalten, um für sich und das Kind die beste Lösung zu finden. Zum Schutz aller Beteiligten und mit Blick auf das Amts- und Berufsgeheimnis, den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte können weder die KESB Basel-Stadt, das Bethesda Spital, noch die SHMK zum konkreten Fall weitere Auskünfte erteilen.

Hilfsangebot für extreme Notsituationen

Mit dem Babyfenster erhalten Mütter in extremen Notsituationen die Möglichkeit, ihr Kind anonym in sichere medizinische Obhut zu übergeben. Damit sollen Kindsaussetzungen und Kindstötungen verhindert werden, wie sie in der Vergangenheit immer wieder vorgekommen sind.

Keine strafrechtlichen Folgen
Durch die Abgabe des Babys in ein Babyfenster, macht sich die Mutter weder der Aussetzung im Sinne von Art. 127 StGB, noch der Verletzung der elterlichen Fürsorge- und Erziehungspflicht im Sinne von Art. 219 StGB schuldig. Sofern die Mutter sich nicht meldet und das Baby zurückverlangt, wird das Baby nach Ablauf einer Frist von drei Monaten einer sorgfältig ausgewählten Adoptivfamilie übergeben. Auch jetzt noch kann die leibliche Mutter ihr Baby zurückfordern. Die Adoption wird erst vollzogen, wenn das Kind mindestens ein Jahr lang bei den Adoptiveltern gelebt hat.

Das 21. Baby in einem Schweizer Babyfenster

Seit der Eröffnung des ersten Schweizer Babyfensters am 9. Mai 2001 in Einsiedeln wurden insgesamt 21 Babys abgegeben. Bis ins Jahr 2012 blieb das Babyfenster von Einsiedeln das einzige in der Schweiz. Seither wurden in verschiedenen Regionen weitere Babyfenster eröffnet (siehe www.babyfenster.ch). Das 20. Baby wurde am 24. August 2017 ins Babyfenster am Kantonsspital Olten gelegt.