Aktuelles

27. August 2018

Mädchen ins Einsiedler Babyfenster gelegt


Am 26. August 2018 ist um 11.24 Uhr ein gesundes Neugeborenes ins Babyfenster beim Spital Einsiedeln gelegt worden. Das Mädchen ist am selben Tag zur Welt gekommen und bleibt vorläufig für weitere medizinische Abklärungen im Spital. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Ausserschwyz ist umgehend informiert worden. Ein Vormund übernimmt die Rechte und Pflichten, wie sie im üblichen Fall den Eltern eines Kindes obliegen. Insbesondere wird darauf geachtet, dass die Privatsphären des Babys und der Mutter gewahrt bleiben.

Die Mutter des Kindes kann sich bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Ausserschwyz in 8808 Pfäffikon, Eichenstrasse 2, Tel. 041 819 14 60, oder bei der Stiftung Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind (SHMK) melden, um einen Kontakt zum Kind herzustellen. Es wird ihr absolute Diskretion und unbürokratische Hilfestellung zugesichert, um für Sie und das Kind die beste Lösung zu finden.

Die Mutter oder der Vater des Kindes hat das Recht, bis zum Vollzug der Adoption das Kind zurückzufordern. Dies unter der Bedingung, dass die Mutter- oder die Vaterschaft zweifelsfrei festgestellt werden konnte und die Voraussetzungen für eine Aufnahme des Kindes gegeben sind. Eine Adoption ist nach einem Jahr Pflege und Erziehung durch die künftigen Eltern möglich.