Brief an die Mutter

Liebe Mutter!

Sie haben ein Baby geboren. Dazu gratulieren wir Ihnen ganz herzlich! Grosse Not hat Sie wohl dazu geführt, Ihr Baby ins Babyfenster Bellinzona zu legen. Wir haben Verständnis für die schwere Entscheidung, die Sie getroffen haben, und dürfen Ihnen auch bestätigen, dass Sie sich mit der Abgabe nicht strafbar machen.

Sie haben das Recht, das Baby bis zu einem allfälligen Adoptionsvollzug zurück­zufordern. Dieser erfolgt frühestens ein Jahr nach der Abgabe. Die Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind (SHMK) stellt Ihnen die nötige finanzielle und soziale Hilfe unentgeltlich zur Verfügung, um Ihnen eine gute Zukunft mit Ihrem Kind zu ermöglichen. Lassen Sie sich beraten, auch anonym, wenn Sie wollen. Wir sind immer für Sie da! Melden Sie sich, Ihre Meldung wird streng vertraulich behandelt.

Ihr Kind würde es gewiss freuen, wenn Sie ihm in einem Brieflein einen Vornamen mitgeben und ihm Informationen über seine Herkunft hinterlassen. Einen Brief können Sie uns auch nachträglich zukommen lassen. Er wird aufbewahrt und dem Kind spätestens zum Zeitpunkt seiner Volljährigkeit übergeben.

Achten Sie auch auf Ihre Gesundheit. Eine Geburt ohne ärztliche Aufsicht birgt Risiken. Lassen Sie sich von einer Fachärztin oder einem Facharzt beraten. Falls Sie eine kostenlose Vertrauensärztin oder einen kostenlosen Vertrauensarzt benötigen, melden Sie sich bei der Schweizerischen Hilfe für Mutter und Kind. Hier erhalten Sie Hilfe.


Viel Kraft und Mut wünschen Ihnen

Regionalspital Bellinzona e Valli, San Giovanni, via Ospedale, 6500 Bellinzona:
Tel. Neonatologie 091 811 92 92

Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind:
Tel. 0800 811 100 (gratis), helpline@shmk.ch