Viertes Baby ins Basler Babyfenster gelegt

Basel / Am 21. September 2023, um 11:07 Uhr, wurde erneut ein gesunder Neugeborener ins Babyfenster am Bethesda Spital in Basel gelegt. Der kleine Bub war ein paar Stunden zuvor zur Welt gekommen und ist vollkommen gesund. Im Bethesda Spital ist er in der Geburtsklinik in kompetenten Händen. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Basel-Stadt wurde umgehend informiert. Alle am Babyfenster beteiligten Institutionen legen grossen Wert darauf, dass die Privatsphäre des Babys und der Mutter gewahrt bleibt.

Mit dem Babyfenster erhalten Mütter in extremen Notsituationen die Möglichkeit, ihr Kind anonym in sichere medizinische Obhut zu übergeben. Damit sollen Kindsaussetzungen und Kindstötungen verhindert werden, wie sie in der Vergangenheit immer wieder vorgekommen sind. Das Babyfenster in Basel wurde vom Bethesda Spital und der gemeinnützigen Stiftung Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind (SHMK) eingerichtet.

Die Mutter und der Vater des Kindes haben das Recht, bis zum Vollzug der Adoption das Kind zurückzufordern. Das Kind wird der Mutter oder dem Vater zurückgegeben, sofern die Mutter- oder Vaterschaft zweifelsfrei festgestellt werden konnte und die Voraussetzungen für eine Aufnahme des Kindes gegeben sind. Eine Adoption ist erst nach einem Jahr Pflege und Erziehung durch Adoptiveltern möglich. Schweizweit wurden somit 29 Babys in die Babyfenster gelegt.

Abgabe eines Babys im Babyfenster des Lindenhofspitals

4. August 2021 – Medienmitteilung; Direktion für Inneres und Justiz, Kanton Bern

Am Dienstag, den 3. August 2021, um 21.39 Uhr, wurde im Lindenhofspital Bern ein neugeborenes Baby ins Babyfenster gelegt. Der kleine Junge ist bereits vor einigen Tagen zur Welt gekommen. Er ist wohlauf und bleibt vorläufig für weitere medizinische Abklärungen im Spital.

Die Mutter wird dazu aufgerufen, sich bei der KESB Bern zu melden,
(Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, Weltpoststrasse 5; Tel. 031 635 20 00,
Mail: info.kesb-be@be.ch, ausserhalb der Bürozeiten: KESB-Pikett unter Tel. Nr. 117)
damit in Zusammenarbeit mit Fachpersonen die beste Lösung für das Kind gefunden werden kann.

Die KESB Bern wird für das Kind eine gesetzliche Vertretung errichten, dem Kind einen Namen geben sowie für die Unterbringung des Kindes besorgt sein. Die Privatsphären des Kindes und der Mutter werden streng geschützt.

Dank Babyfenster weniger ausgesetzte oder tot aufgefundene Babys in der Schweiz

Seit der Eröffnung des ersten Babyfensters beim Spital Einsiedeln am 9. Mai 2001 hat die Zahl der in der Schweiz ausgesetzten oder tot aufgefundenen Babys deutlich abgenommen. Zu diesem Ergebnis kommen die Betreiber der Babyfenster aufgrund einer Auswertung aller bekannten Fälle seit 1996.

Untersucht wurden sämtliche bekannten Fälle von ausgesetzten, tot aufgefundenen oder in ein Babyfenster abgelegten Babys. Dabei wurden Zeitintervalle von je fünf Jahren miteinander verglichen. Seit das erste Babyfenster im Jahr 2001 in Betrieb genommen wurde, hat die Zahl der ausgesetzten oder getöteten Babys um rund 70% abgenommen. Zahlreiche Menschenleben konnten dadurch gerettet werden. Die Betreiber der Babyfenster schreiben diese positive Entwicklung der Existenz der Babyfenster zu.

Gut abgenabeltes Baby im Berner Babyfenster abgegeben

Am 29. März 2021 wurde um 16:30 Uhr ein Neugeborenes ins Babyfenster beim Lindenhofspital in Bern gelegt. Das Mädchen wurde bereits ein paar Tage zuvor geboren und war bei sehr guter Gesundheit. Es war 50 cm gross und wog 2838 g und war gut abgenabelt. Die Mutter nahm die Broschüre «Brief an die Mutter» mit, die in jedem Babyfenster liegt. Für weitere medizinische Abklärungen verbleibt das Kleine eine Zeitlang im Spital. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Kantons Bern wurde umgehend informiert. Alle am Babyfenster beteiligten Institutionen legen grossen Wert darauf, dass die Privatsphäre sowohl des Babys als auch der Mutter gewahrt bleibt. Es ist dies das 26. Baby, das in einem Babyfenster der SHMK abgegeben worden ist.


Mit dem Babyfenster erhalten Mütter in extremen Notsituationen die Möglichkeit, ihr Kind anonym in sichere medizinische Obhut zu übergeben. Damit sollen Kindsaussetzungen und Kindstötungen verhindert werden, wie sie in der Vergangenheit immer wieder vorgekommen sind. Das Babyfenster in Berne wurde vom Lindenhofspital und der gemeinnützigen Stiftung Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind (SHMK) eingerichtet.

Die Mutter und der Vater des Kindes haben das Recht, bis zum Vollzug der Adoption das Kind zurückzufordern. Das Kind wird der Mutter oder dem Vater zurückgegeben, sofern die Mutter- oder Vaterschaft zweifelsfrei festgestellt werden konnte und die Voraussetzungen für eine Aufnahme des Kindes gegeben sind. Eine Adoption ist erst nach einem Jahr Pflege und Erziehung durch Adoptiveltern möglich.

Süsses Baby ins Basler Babyfenster gelegt

Am 16. November 2020, um 13:23 Uhr, wurde erneut ein gesundes Neugeborenes ins Babyfenster am Bethesda Spital in Basel gelegt. Das kleine Mädchen war ein paar Tage zuvor zur Welt gekommen und ist vollkommen gesund. Es blieb vorläufig für weitere medizinische Abklärungen im Spital. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Basel-Stadt wurde umgehend informiert. Alle am Babyfenster beteiligten Institutionen legen grossen Wert darauf, dass die Privatsphäre des Babys und der Mutter gewahrt bleibt.

Mit dem Babyfenster erhalten Mütter in extremen Notsituationen die Möglichkeit, ihr Kind anonym in sichere medizinische Obhut zu übergeben. Damit sollen Kindsaussetzungen und Kindstötungen verhindert werden, wie sie in der Vergangenheit immer wieder vorgekommen sind. Das Babyfenster in Basel wurde vom Bethesda Spital und der gemeinnützigen Stiftung Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind (SHMK) eingerichtet.

Die Mutter und der Vater des Kindes haben das Recht, bis zum Vollzug der Adoption das Kind zurückzufordern. Das Kind wird der Mutter oder dem Vater zurückgegeben, sofern die Mutter- oder Vaterschaft zweifelsfrei festgestellt werden konnte und die Voraussetzungen für eine Aufnahme des Kindes gegeben sind. Eine Adoption ist erst nach einem Jahr Pflege und Erziehung durch Adoptiveltern möglich. Schweizweit wurden somit 25 Babys in die Babyfenster gelegt.

Verzweifelte Mutter legt Neugeborenes in Babyfenster

Am 18. Februar 2020, um 16.35 Uhr, wurde ein neugeborenes Baby in eines der Schweizer Babyfenster gelegt. Zum Schutz aller Beteiligten wird der Ort der Abgabe des Babys vorläufig nicht genannt. Das Baby ist ein gesunder Bub, 3205 g schwer und 50 cm gross. Er war nur wenige Stunden zuvor auf die Welt gekommen. Der kleine Junge bleibt vorübergehend für weitere medizinische Abklärungen im Spital. Die Mutter hat ihm auf einem Zettel ein paar bewegende Worte mitgegeben. Die regionale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) wurde informiert. Ein Vormund hat die Rechte und Pflichten übernommen, wie sie im üblichen Fall den Eltern eines Kindes obliegen. Es handelt sich um das 24. Baby, das abgegeben worden ist, seit es in der Schweiz Babyfenster gibt.

Besondere Aktualität erlangt dieser Fall, weil erst vor wenigen Wochen in Därstetten im Berner Oberland ein neugeborenes Baby ausgesetzt worden und beinahe erfroren ist. Im Vergleich dazu hat die Mutter im aktuellen Fall fürsorglich gehandelt und das Baby mit der Abgabe ins Babyfenster der optimalen medizinischen Pflege übergeben. Offenbar meinte sie, Schwangerschaft und Geburt verheimlichen zu müssen und das Kind nicht behalten zu können.

Die Mutter und der Vater des Kindes haben nun das Recht, bis zum Vollzug der Adoption das Kind zurückzufordern. Dies unter der Bedingung, dass die Mutter- oder Vaterschaft zweifelsfrei festgestellt werden konnte und die Voraussetzungen für eine Aufnahme des Kindes gegeben sind. Eine Adoption ist nach einem Jahr Pflege und Erziehung durch die künftigen Eltern möglich. Von den 24 bis heute in ein Babyfenster gelegten Babys sind in elf Fällen die Mütter bekannt, weil sie sich im Nachhinein gemeldet haben. Vier Mütter wollten ihr Baby zurückhaben und erhielten es auch zurück.

Die Mutter des jetzt abgegebenen Babys kann sich bei der regionalen KESB oder bei der Schweizerischen Hilfe für Mutter und Kind (Hotline 7x24h) melden, um einen Kontakt zum Kind herzustellen. Es wird ihr absolute Diskretion zugesichert. Zudem kann sie bei der SHMK unentgeltliche Beratung und materielle und finanzielle Hilfe erhalten, um für sich und das Kind die beste Lösung zu finden.

Das Babyfenster ist ein Hilfsangebot für extreme Notsituationen mit dem Ziel, Kindsaussetzungen und Kindstötungen vermeiden zu helfen. Seit der Eröffnung von Babyfenstern in der Schweiz ist die Zahl der Aussetzungen und Kindstötungen statistisch um rund 70% zurückgegangen.

Zum Schutz aller Beteiligten und mit Blick auf das Amts- und Berufsgeheimnis, den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte werden zum konkreten Fall keine weiteren Auskünfte erteilt.
 



Babyfenster ist ein Projekt der Schweizerischen Hilfe für Mutter und Kind (SHMK) in Zusammenarbeit mit öffentlich-rechtlichen und privaten Spitälern in Basel, Bellinzona, Bern, Davos, Einsiedeln und Olten: www.babyfenster.ch.

Erneut Baby ins Basler Babyfenster gelegt

Am 20. Januar 2019, um 06:20 Uhr, wurde erneut ein gesundes Neugeborenes ins Babyfenster am Bethesda Spital in Basel gelegt. Der kleine Bub war in der Nacht zuvor zur Welt gekommen und ist vollkommen gesund. Er blieb vorläufig für weitere medizinische Abklärungen im Spital. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Basel-Stadt wurde umgehend informiert. Alle am Babyfenster beteiligten Institutionen legen grossen Wert darauf, dass die Privatsphäre des Babys und der Mutter gewahrt bleibt.

Mit dem Babyfenster erhalten Mütter in extremen Notsituationen die Möglichkeit, ihr Kind anonym in sichere medizinische Obhut zu übergeben. Damit sollen Kindsaussetzungen und Kindstötungen verhindert werden, wie sie in der Vergangenheit immer wieder vorgekommen sind. Das Babyfenster in Basel wurde vom Bethesda Spital und der gemeinnützigen Stiftung Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind (SHMK) eingerichtet.

Die Mutter und der Vater des Kindes haben das Recht, bis zum Vollzug der Adoption das Kind zurückzufordern. Das Kind wird der Mutter oder dem Vater zurückgegeben, sofern die Mutter- oder Vaterschaft zweifelsfrei festgestellt werden konnte und die Voraussetzungen für eine Aufnahme des Kindes gegeben sind. Eine Adoption ist erst nach einem Jahr Pflege und Erziehung durch Adoptiveltern möglich. Schweizweit wurden bisher 23 Babys in die Babyfenster gelegt.

Neugeborenes ins Babyfenster gelegt

Mitteilung des Amtes für Kindes- und Erwachsenenschutz Ausserschwyz

Am Sonntag, 26. August 2018, um 11.24 Uhr, wurde im Spital Einsiedeln ein gesundes Neugeborenes ins Babyfenster gelegt. Das Mädchen ist am selben Tag zur Welt gekommen und bleibt vorläufig für weitere medizinische Abklärungen im Spital. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Ausserschwyz wurde umgehend informiert. Ein Vormund übernimmt nun die Rechte und Pflichten, wie sie im üblichen Fall den Eltern eines Kindes obliegen. Insbesondere wird darauf geachtet, dass die Privatsphären des Babys und der Mutter gewahrt bleiben.

Die Mutter des Kindes kann sich bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Ausserschwyz in Pfäffikon, Eichenstrasse 2, 8808 Pfäffikon / 041 819 14 60 / kesa@sz.ch oder der Stiftung Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind (SHMK) melden, um einen Kontakt zum Kind herzustellen. Es wird ihr absolute Diskretion und unbürokratische Hilfestellung zugesichert, um für Sie und das Kind die beste Lösung zu finden.

Hilfsangebot für extreme Situationen
Das Babyfenster in Einsiedeln ist ein gemeinsames Projekt des Spitals Einsiedeln und der Stiftung Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind (SHMK). Die SHMK leistet Beratung und Direkthilfe an Frau-en, Paare und Familien, die durch Schwangerschaft oder Geburt eines Kindes in Not geraten. Das Babyfenster wurde eingerichtet als ein Hilfsangebot für extreme Situationen. Es soll helfen, eine Kindstötung oder Kindesaussetzung zu verhindern. Wenn sich eine Mutter in einer ausweglosen Lage befindet, hat sie mit dem Babyfenster die Möglichkeit, ihr Kind anonym in sichere Hände zu übergeben.

Die Mutter oder der Vater des Kindes hat das Recht, bis zum Vollzug der Adoption das Kind zurückzufordern. Dies unter der Bedingung, dass die Mutter- oder Vaterschaft zweifelsfrei festgestellt werden konnte und die Voraussetzungen für eine Aufnahme des Kindes gegeben sind. Eine Adoption ist nach einem Jahr Pflege und Erziehung durch die künftigen Eltern möglich.

Für weitere Informationen:
Spital Einsiedeln, Mirjam Panzer, Tel. 055 418 56 11

Abgabe eines Neugeborenen im Babyfenster des Bethesda Spitals Basel

Mitteilung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Basel-Stadt

Am Donnerstag 21. September 2017 wurde um 13.53 Uhr im Bethesda Spital Basel ein Neugeborenes ins Babyfenster gelegt. Der kleine Junge ist den Umständen entsprechend wohlauf. Er bleibt vorläufig für weitere medizinische Abklärungen in Spitalpflege.

Die Mutter wird aufgerufen, sich bei der KESB Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Basel-Stadt zu melden, damit in Zusammenarbeit mit Fachpersonen die beste Lösung für das Kind gefunden werden kann.

KESB: Rheinsprung 18 in Basel; Tel.: 061 267 47 43; E-Mail: kesb@bs.ch; ausserhalb der Bürozeiten: KESB-Pikett unter Tel. Nr. 117.

Die KESB Basel-Stadt wird für das Kind eine gesetzliche Vertretung errichten sowie für die Unterbringung des Kindes besorgt sein. Die Privatsphären des Kindes und der Mutter werden streng geschützt.

Notiz an die Redaktionen:
Zum Schutz aller Beteiligten und mit Blick auf das Amts- und Berufsgeheimnis, den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte können weder die KESB Basel-Stadt noch das Bethesda Spital zum konkreten Fall weitere Auskünfte erteilen.

Hinweise:
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB, Rheinsprung 18 in Basel,
Tel.: 061 267 47 43; E-Mail: kesb@bs.ch, ausserhalb der Bürozeiten:
KESB-Pikett unter Tel. Nr. 11

Erneut Baby in Berner Babyfenster

Medienmitteilung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Bern
 
Abgabe eines Babys im Babyfenster des Lindenhofspitals in Bern
Am Donnerstag, den 11. August 2016, um 11.00 Uhr, wurde im Lindenhofspital Bern ein neugeborenes Baby ins Babyfenster gelegt. Das kleine Mädchen ist am 10. August zur Welt gekommen. Es ist wohlauf. Es bleibt vorläufig für weitere medizinische Abklärungen im Spital.

Notiz an die Redaktionen
Zum Schutz aller Beteiligten und mit Blick auf das Amts- und Berufsgeheimnis, den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte können weder die KESB Bern noch das Lindenhofspital zum konkreten Fall weitere Auskünfte erteilen.

Kommunikation Kanton Bern (KomBE), Staatskanzlei
Postgasse 68, Postfach, 3000 Bern 8
Telefon +41 31 633 75 91, Fax +41 31 633 75 97
kommunikation@be.ch, www.be.ch

Neugeborenes ins Babyfenster gelegt

Pressemitteilung 22.7.16

Am 21. Juli 2016, um 13.20 Uhr, wurde im Spital Einsiedeln ein gesundes Neugeborenes ins Babyfenster gelegt. Das kleine Mädchen ist am selben Tag zur Welt gekommen und bleibt vorläufig für weitere medizinische Abklärungen im Spital. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Ausserschwyz wurde umgehend informiert. Ein Vormund übernimmt nun die Rechte und Pflichten, wie sie im üblichen Fall den Eltern eines Kindes obliegen. Insbesondere wird darauf geachtet, dass die Privatsphären des Babys und der Mutter gewahrt bleiben.

Die Mutter des Kindes kann sich bei der Kindes- und Erwachsenenschutz-behörde (KESB) Ausserschwyz in Pfäffikon Eichenstrasse 2, 8808 Pfäffikon, 041 819 14 60 / kesa@sz.ch oder der Stiftung Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind (SHMK) melden um einen Kontakt zum Kind herzustellen. Es wird ihr absolute Diskretion und unbürokratische Hilfestellung zugesichert, um für Sie und das Kind die beste Lösung zu finden.

Hilfsangebot für extreme Situationen
Das Babyfenster in Einsiedeln ist ein gemeinsames Projekt des Spitals Einsiedeln und der Stiftung Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind (SHMK). Die SHMK leistet Beratung und Direkthilfe an Frauen, Paare und Familien, die durch Schwangerschaft oder Geburt eines Kindes in Not geraten. Das Babyfenster wurde eingerichtet als ein Hilfsangebot für extreme Situationen. Es soll helfen, eine Kindstötung oder Kindesaussetzung zu verhindern. Wenn sich eine Mutter in einer auswegslosen Lage befindet, hat sie mit dem Babyfenster die Möglichkeit, ihr Kind anonym in sichere Hände zu übergeben.

Die Mutter oder der Vater des Kindes hat das Recht, bis zum Vollzug der Adoption das Kind zurückzufordern. Dies unter der Bedingung, dass die Mutter- oder Vaterschaft zweifelsfrei festgestellt werden konnte und die Voraussetzungen für eine Aufnahme des Kindes gegeben sind. Eine Adoption ist nach einem Jahr Pflege und Erziehung durch die künftigen Eltern möglich.

Für weitere Informationen:

Spital Einsiedeln, Erika Neuhaus-Steiner, Tel. 055 418 58 40
Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind, Dominik Müggler, Tel. 061 703 77 70

Mädchen im Kantonsspital Luzern abgegeben

Pressemitteilung 18.4.2016

31. März 2016  Mädchen im Kantonsspital Luzern abgegeben

Am 31. März 2016, um 00:30 Uhr, wurde die Nachtglocke des Kantonsspitals Luzern betätigt. Als kurz darauf eine Spitalangestellte die Tür öffnete, entdeckte sie eine blau-weisse Stofftasche. In dieser lag ein Neugeborenes, das in eine hellgrüne Decke gewickelt war. Die Polizei ging davon aus, dass das Mädchen nur wenige Stunden nach der Geburt abgegeben worden war. Das Neugeborene war in einem sehr guten gesundheitlichen Zustand. Am 2. April meldete sich dann die Mutter des Mädchens bei der Polizei, wobei aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes keine weiteren Angaben zur Mutter sowie zum weiteren Verbleib des Babys gemacht werden können.

Bethesda Spital eröffnet Babyfenster in Basel

Medienmitteilung vom 26.11.2015

Das Bethesda Spital nimmt in Zusammenarbeit mit der Stiftung Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind am Donnerstag, 26. November 2015 ein Babyfenster in Betrieb. Dieses Angebot ist in der Region Basel einzigartig.

«Das Babyfenster ist ein Hilfsangebot für extreme Notsituationen. Es ermöglicht einer Mutter, die sich in einer ausweglosen Lage befindet, ihr Kind anonym in sichere Hände zu übergeben», erläutert Dominik Müggler, Präsident der Stiftung. Den Standort des Bethesda Spitals im Gellertquartier ist für die Stiftung in vielerlei Hinsichten ideal. Nebst der geografisch idealen Lage, bietet das Bethesda Spital mit seiner topmodernen Geburtsklinik eine wohltuende Obhut für die Säuglinge. «Wir legen grossen Wert auf eine fürsorgliche Pflege und werden die Säuglinge mit viel Herz und Liebe in der Zeit bei uns betreuen», so Ute Richter die Leitende Hebamme der Geburtsabteilung.

Nach 3 Minuten wird ein Alarm ausgelöst
Die Mutter öffnet das Fenster und legt das Baby in das bereitgelegte Bettchen. Durch den Druck des Körpergewichts wird sofort ein Wärmekissen aktiviert. Parallel dazu ertönt in der Geburtsklinik ein mehrschichtiges Alarmsystem. Sowohl beim Öffnen des Fensters als auch durch eine spezielle Lichtschranke oberhalb des Bettchens, wird nach 3 Minuten ein Alarm ausgelöst. Die zuständige Mitarbeiterin kümmert sich umgehend um das Kind und kontrolliert den Gesundheitszustand. Ist das Baby gesund, kommt es nach ein paar Tagen zu Pflege- und später zu Adoptiveltern. Die Mutter des Kindes hat nun während mindestens einem Jahr die Gelegenheit, sich bei der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) in Basel zu melden und das Kind allenfalls zurückverlangen. Falls die Mutter das Kind nicht innerhalb dieser Frist zurückfordert, kann die Adoption des Kindes abgeschlossen werden. Bisher wurden 16 Babys in Schweizer Babyfenster gelegt. In der Mehrheit der Fälle hat sich die Mutter im Nachhinein gemeldet.

Keine strafrechtlichen Folgen
Eine Mutter, die ihr Baby in ein Babyfenster legt, macht sich weder der Aussetzung im Sinne von Art. 127 StGB noch der Verletzung der elterlichen Fürsorge- und Erziehungspflicht im Sinne von Art. 219 StGB schuldig.

Weitere Informationen finden Sie auf www.babyfenster.ch

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Alexandra Salvisberg, Leitung Kommunikation & Marketing, alexandra.salvisberg@bethesda-spital.ch, 061 315 21 40
oder
Dominik Müggler, Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind,
dominik.mueggler@shmk.ch, 061 703 77 70.

12. Neugeborenes ins Babyfenster in Einsiedeln gelegt

Medienmitteilung vom 14. September 2015

Am 11. September 2015, um 19.11 Uhr, wurde im Spital Einsiedeln ein gesundes Neugeborenes ins Babyfenster gelegt. Das kleine Mädchen ist am selben Tag zur Welt gekommen und bleibt für weitere medizinische Abklärungen vorläufig im Spital. Die Kindes- und Erwachsenenschutz-behörde Ausserschwyz wurde umgehend informiert. Ein Vormund übernimmt nun die Rechte und Pflichten, wie sie im üblichen Fall den Eltern eines Kindes obliegen. Insbesondere wird darauf geachtet, dass die Privatsphären des Babys und der Mutter gewahrt bleiben.

Die Mutter des Kindes kann sich bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Ausserschwyz in Pfäffikon* oder der Stiftung Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind (SHMK) melden um einen Kontakt zum Kind herzustellen. Es wird ihr absolute Diskretion und unbürokratische Hilfestellung zugesichert, um für Sie und das Kind die beste Lösung zu finden.

Das Baby ist das 12. Neugeborene, welches seit der Eröffnung des Babyfensters im Jahr 2001 im Spital Einsiedeln abgegeben worden ist. Je zwei weitere Babys wurden bisher in die erst kürzlich eröffneten Babyfenster von Olten und Bern gelegt. Somit wurden bisher insgesamt 16 Babys in Schweizer Babyfenster gelegt.

*KESB Ausserschwyz, Eichenstrasse 2, 8808 Pfäffikon/079 630 85 14/kesa@sz.ch

Hilfsangebot für extreme Situationen
Das Babyfenster in Einsiedeln ist ein gemeinsames Projekt des Spitals Einsiedeln und der Stiftung Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind (SHMK). Die SHMK leistet Beratung und Direkthilfe an Frauen, Paare und Familien, die durch Schwangerschaft oder Geburt eines Kindes in Not geraten. Das Babyfenster wurde eingerichtet als ein Hilfsangebot für extreme Situationen. Es soll helfen, eine Kindstötung oder Kindsaussetzung zu verhindern. Wenn sich eine Mutter in einer ausweglosen Lage befindet, hat sie mit dem Babyfenster die Möglichkeit, ihr Kind anonym in sichere Hände zu übergeben.

Die Mutter oder der Vater des Kindes hat das Recht, bis zum Vollzug der Adoption das Kind zurückzufordern. Dies unter der Bedingung, dass die Mutter- oder Vaterschaft zweifelsfrei festgestellt werden konnte und die Voraussetzungen für eine Aufnahme des Kindes gegeben sind. Eine Adoption ist nach einem Jahr Pflege und Erziehung durch die künftigen Eltern möglich.

Für weitere Informationen:

Spital Einsiedeln, Reto Jeger, Tel. 079 440 62 82
Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind
, Dominik Müggler, Tel. 061 703 77 70

10. Neugeborenes ins Babyfenster Einsiedeln gelegt

Medienmitteilung vom 21. Februar 2015

Am 19. Februar  2015, um 16.40 Uhr, wurde im Spital Einsiedeln ein gesundes Neugeborenes ins Babyfenster gelegt. Der kleine Bub ist etwa vor drei Tagen zur Welt gekommen und bleibt vorläufig für weitere medizinische Abklärungen im Spital. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Ausserschwyz wurde umgehend informiert. Ein Vormund übernimmt nun die Rechte und Pflichten, wie sie im üblichen Fall den Eltern eines Kindes obliegen. Insbesondere wird darauf geachtet, dass die Privatsphären des Knaben und der Mutter gewahrt bleiben.

Die Mutter des Kindes kann sich bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Ausserschwyz in Pfäffikon * oder der Stiftung Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind (SHMK) melden, um einen Kontakt zum Kind herzustellen. Es wird ihr absolute Diskretion und unbürokratische Hilfestellung zugesichert, um für sie und das Kind die beste Lösung zu finden.

*KESB Ausserschwyz, Eichenstrasse 2, 8808 Pfäffikon, 079 630 85 14
kesa(at)sz.ch

Abgabe eines Babys im Babyfenster des Lindenhofspitals Bern

Medienmitteilung vom 4. Februar 2015

Am Mittwoch, 4. Februar 2015, um 08:40 Uhr, wurde im Lindenhofspital Bern ein neugeborenes Baby ins Babyfenster gelegt. Das kleine Mädchen ist in der Nacht vom 3. auf den 4. Februar zur Welt gekommen. Es ist wohlauf. Es bleibt vorläufig für weitere medizinische Abklärungen im Spital. Es ist das dreizehnte Baby, das bisher in ein Schweizer Babyfenster gelegt worden ist.

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Bern wurde informiert. Ein Vormund wird nun die Rechte und Pflichten übernehmen, wie sie im üblichen Fall den Eltern eines Kindes obliegen. Insbesondere wird darauf geachtet, die Privatsphäre des Mädchens zu wahren.

Die Mutter des Kindes kann sich bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bern oder bei der Stiftung Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind (SHMK) melden. Es wird ihr absolute Diskretion und unbürokratische Hilfestellung zugesichert, um für sie und das Kind die beste Lösung zu finden. 

Hilfsangebot für extreme Situationen

Das Babyfenster wurde als ein Hilfsangebot für extreme Situationen eingerichtet. Es soll helfen, eine Kindstötung oder Kindesaussetzung zu verhindern. Wenn sich eine Mutter in einer ausweglosen Lage befindet, hat sie mit dem Babyfenster die Möglichkeit, ihr Kind anonym in sichere Hände zu übergeben.

Neugeborenes ins Babyfenster in Olten gelegt

Medienmitteilung vom 4. August 2014

Solothurn – Am 3. August, um 23.30 Uhr, wurde im Kantonsspital Olten ein gesundes Neugeborenes ins Babyfenster gelegt. Das Mädchen ist vor einigen Tagen zur Welt gekommen und bleibt vorläufig für weitere medizinische Abklärungen im Spital.

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Olten-Gösgen wurde informiert. Ein Vormund wird nun die Rechte und Pflichten übernehmen, wie sie im üblichen Fall den Eltern eines Kindes obliegen. Insbesondere wird darauf geachtet, die Privatsphäre des Mädchens zu wahren.

Die Mutter des Kindes kann sich bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Olten-Gösgen in Olten oder bei der Stiftung Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind (SHMK) melden. Es wird ihr absolute Diskretion und unbürokratische Hilfestellung zugesichert, um für sie und das Kind die beste Lösung zu finden. 

Hilfsangebot für extreme Situationen
Das Babyfenster in Olten ist ein gemeinsames Projekt der Solothurner Spitäler AG und der Stiftung Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind (SHMK). Die SHMK leistet Beratung und Direkthilfe an Frauen, Paare und Familien, die durch Schwangerschaft oder Geburt eines Kindes in Not geraten.

Das Babyfenster wurde als ein Hilfsangebot für extreme Situationen eingerichtet. Es soll helfen, eine Kindstötung oder Kindesaussetzung zu verhindern. Wenn sich eine Mutter in einer ausweglosen Lage befindet, hat sie mit dem Babyfenster die Möglichkeit, ihr Kind anonym in sichere Hände zu übergeben.

Falls sich die Mutter nicht meldet oder falls sie sich meldet und das Kind zur Adoption freigibt, ist eine Adoption nach einem Jahr durch die künftigen Eltern möglich.

Weitere Auskünfte für Medienschaffende:
Gudrun Hochberger, Direktorin Pflege soH, Tel. 032 627 44 04 oder 079 385 84 58

Bitte beachten Sie, dass vom Kind oder der entsprechenden Abteilung, auf der das Kind liegt, aus Datenschutzgründen keine Bild- und Tonaufnahmen gemacht werden können. Aussenaufnahmen des Babyfensters oder Interviews mit der Direktorin Pflege sind möglich.

Erstes Babyfenster im Tessin eröffnet

18. Juli 2014

Das Regionalspital Bellinzona und Täler (Ospedale Regionale Bellinzona e Valli, ORBV) hat am Spital San Giovanni in Bellinzona ein Babyfenster eröffnet. Es ist das erste auf dem Gebiet der italienischen Schweiz. Das Babyfenster ist ein gemeinsames Projekt zwischen der kantonalen Spitalbehörde (Ente Ospedaliero Cantonale, EOC) und der Stiftung Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind, SHMK. Mit dem Babyfenster wird Müttern in Not eine Möglichkeit eröffnet, ihr Baby anonym in sichere medizinische Obhut zu übergeben. Damit soll verhindert werden, dass Mütter ihr Baby aussetzen oder sonst wie gefährden. Das Projekt wurde vom Gesundheits- und Sozialdepartement des Kantons Tessin gutgeheissen.

Das Babyfenster erlaubt einer Mutter in einer subjektiv empfundenen extremen Notsituation, ihr neugeborenes Kind auf anonyme Weise in sichere Hände zu übergeben. Damit bietet das Spital eine menschenwürdige Alternative in schwierigen persönlichen Notsituationen an. Juristisch gesehen begeht die Mutter kein Vergehen, da sie das Baby nicht aussetzt, sondern mittels Babyfenster in die Hände von medizinisch ausgebildetem Fachpersonal übergibt.

Zuerst zu Pflegeeltern, später allenfalls in die Adoption
Erstellt wurde das Babyfenster, in dem eine Aussenwand des Spitals im Bereich des Haupt­eingangs umgebaut wurde. Konkret handelt es sich um ein Fenster, das sich von aussen öffnen lässt und dahinter ein geheiztes Babybett verbirgt. Die Mutter kann so ihr Baby hineinlegen und sich wieder unerkannt entfernen. Nach ein paar Minuten ertönt im Spitalinnern ein Alarm. Eine Kinderkrankenschwester aus der Neonatologie nimmt sich des Babys an. Nach ein paar Tagen Spitalaufenthalt kommt das Baby zu Pflegeltern. Wird es von den Eltern nicht zurückgeholt, kommt es in eine Adoptivfamilie. Die Mutter und auch der biologische Vater haben das Recht, ihr Baby bis zum Vollzug der Adoption zurückzuverlangen.

Die Wahl des Standorts Bellinzona für das Babyfenster erklärt sich mit der führenden Position, welche das Spital San Giovanni im Tessin im Bereich der Pädiatrie, der pädiatrischen Radiologie, der Chirurgie, der Onkologie, der Orthopädie, der Anästhesie und nicht zuletzt in der Geburtshilfe einnimmt. Im Rahmen der Spitalplanung ist das Spital San Giovanni daran, ein Projekt zu realisieren, mit dem ein Ausbau der intensivmedizinischen Behandlungen im Bereich der Neonatologie möglich wird. Zudem ist das Spital San Giovanni das Spital mit der höchsten Geburtenzahl im ganzen Kanton Tessin.

Einrichtungen bereits in anderen Kantonen
Mit zum Teil langjähriger Erfahrung betreibt die SHMK ähnliche Einrichtungen in Zusammen­arbeit mit Spitälern in Einsiedeln, Davos, Olten und Bern. Einzelne Kantone haben sich sogar auf parlamentarischer Ebene dafür ausgesprochen, auf ihrem Kantonsgebiet ein Babyfenster zu eröffnen. Zum Glück gibt es in der Schweiz zahlenmässig wenige Kindsaussetzungen oder Kindstötungen. Dennoch beschäftigt jeder einzelne Fall regelmässig die breite Öffentlichkeit.

Die Investitionen, der Unterhalt und alle Kosten für die Pflege der abgegebenen Kinder werden von der SHMK übernommen. Für den kantonalen Spitalverbund ORBV fallen – ausser für die Schulung des Personals – keine relevanten Kosten für das neue Angebot an.

Neugeborenes im Babyfenster in Einsiedeln

Medienmitteilung 4. Juni 2014

Am 4. Juni 2014, um 14.15 Uhr, wurde im Spital Einsiedeln ein gesundes Neugeborenes ins Babyfenster gelegt. Der kleine Bub ist am selben Tag zur Welt gekommen und bleibt vorläufig für weitere medizinische Abklärungen im Spital. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Ausserschwyz wurde umgehend informiert. Ein Vormund übernimmt nun die Rechte und Pflichten, wie sie im üblichen Fall den Eltern eines Kindes obliegen. Insbesondere wird darauf geachtet, dass die Privatsphären des Knaben und der Mutter gewahrt bleiben.

Die Mutter des Kindes kann sich bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Ausser­schwyz in Pfäffikon [1] oder der Stiftung Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind (SHMK) melden, um einen Kontakt zum Kind herzustellen. Es wird ihr absolute Diskretion und unbürokratische Hilfestellung zugesichert, um für Sie und das Kind die beste Lösung zu finden.

Hilfsangebot für extreme SituationenDas Babyfenster in Einsiedeln ist ein gemeinsames Projekt des Spitals Einsiedeln und der Stiftung Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind (SHMK). Die SHMK leistet Beratung und Direkthilfe an Frauen, Paare und Familien, die durch Schwangerschaft oder Geburt eines Kindes in Not geraten. Das Babyfenster wurde eingerichtet als ein Hilfsangebot für extreme Situationen. Es soll helfen, eine Kindstötung oder Kindesaussetzung zu verhindern. Wenn sich eine Mutter in einer auswegslosen Lage befindet, hat sie mit dem Babyfenster die Möglichkeit, ihr Kind anonym in sichere Hände zu übergeben. Die Mutter oder der Vater des Kindes hat das Recht, bis zum Vollzug der Adoption das Kind zurückzufordern. Dies unter der Bedingung, dass die Mutter- oder Vaterschaft zweifelsfrei festgestellt werden konnte und die Voraussetzungen für eine Aufnahme des Kindes gegeben sind. Eine Adoption ist nach einem Jahr Pflege und Erziehung durch die künftigen Eltern möglich.

Für weitere Informationen: Spital Einsiedeln,
Reto Jeger, Tel 055 418 58 60


[1] KESB Ausserschwyz, Eichenstrasse 2, 8808 Pfäffikon / 079 630 85 14 / kesa(at)sz.ch

Baby im Babyfenster des Lindenhofspitals

Bern - Am Freitag, 11. April 2014, 12.01 Uhr, wurde im Lindenhofspital in Bern ein neugeborenes Baby ins Babyfenster gelegt. Das kleine Mädchen ist vor wenigen Tagen nach einer normalen Schwangerschaftszeit zur Welt gekommen. Es ist wohlauf und bleibt vorläufig für weitere medizinische Abklärungen im Spital. Es ist das neunte Baby, das schweizweit in ein Babyfenster gelegt wurde, das erste im Babyfenster der Lindenhofgruppe.

Umgehend wurde die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Bern informiert, welche für das Kind eine Vormundschaft errichten wird. Einem Vormund stehen die gleichen Rechte zu wie den Eltern. Die Privatsphären des Kindes und der Mutter werden streng geschützt.

Die Mutter wird dazu aufgerufen, sich bei der KESB Bern (Weltpoststrasse 5; Tel. 031 635 20 00; E-Mail: info.kesb.be@jgk.be.ch, ausserhalb der Bürozeiten: KESB-Pikett unter Tel. Nr. 117) oder bei der Schweizerischen Hilfe für Mutter und Kind (SHMK Tel. 0800 811 100) zu melden, damit die beste Lösung für das Kind gefunden werden kann. Die SHMK stellt der Mutter die nötige finanzielle und soziale Hilfe unentgeltlich zur Verfügung, um ihr eine gute Zukunft mit ihrem Kind zu ermöglichen. Die Mutter kann sich hier auch anonym beraten lassen.

Gemeinsames Projekt
Das Babyfenster ist ein gemeinsames Projekt zwischen der Lindenhofgruppe und der Stiftung Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind SHMK. Mit dem Babyfenster wird Müttern in Not eine Möglichkeit geboten, ihr Kind anonym in sichere medizinische Obhut zu übergeben. Damit soll verhindert werden, dass Mütter ihr Baby aussetzen, wie dies auch im Kanton Bern in den letzten Jahren geschehen ist.

Viertes Babyfenster schweizweit
Seit November 2013 steht am Standort Lindenhof der Lindenhofgruppe ein Babyfenster zur Verfügung. Mütter können dort ihr neugeborenes Kind in sichere Obhut übergeben. Mit dem neuen Babyfenster entstand in der Lindenhofgruppe das vierte Babyfenster schweizweit. Babyfenster sind bereits in Einsiedeln, Davos und in Olten in Betrieb. Initiantin der Babyfenster ist die Stiftung Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind SHMK.

Zum Schutz aller Beteiligten und mit Blick auf das Amts- und Berufsgeheimnis, den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte können weder die KESB Bern noch das Lindenhofspital und die SHMK zum konkreten Fall weitere Auskünfte erteilen.

Die Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind SHMK ist ein sozial-karitatives Hilfswerk. Sie leistet Beratung und Hilfe an Frauen, Paare und Familien, die durch Schwangerschaft oder Geburt eines Kindes in Not geraten. www.shmk.ch 

Die Lindenhofgruppe ist die grösste Privatspitalgruppe im Kanton Bern und umfasst die drei Spitäler Lindenhof, Sonnenhof und Engeried. Sie beschäftigt insgesamt 2‘200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und behandelt jährlich über 120‘000 Patientinnen und Patienten an den drei Standorten in Bern.

Medienstelle der Lindenhofgruppe
Tel. Mobile 079 616 86 32 oder Tel. 031 311 67 90, medienstelle@lindenhofgruppe.ch

Lindenhofgruppe: Erstes Babyfenster im Kanton Bern

Medienmitteilung 30. Oktober 2013

Bern, 30. Oktober 2013 - Ab 1. November 2013 steht am Standort Lindenhof der Lindenhofgruppe ein Babyfenster zur Verfügung. Mütter können dort ihr neugeborenes Kind in sichere Obhut übergeben. Mit dem neuen Babyfenster entsteht in der Lindenhofgruppe das vierte Babyfenster schweizweit. Das Babyfenster ist ein gemeinsames Projekt zwischen der Lindenhofgruppe und der Stiftung Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind SHMK. 


Mit dem Babyfenster wird Müttern in Not eine Möglichkeit geboten, ihr Kind anonym in sichere medizinische Obhut zu übergeben. Damit soll verhindert werden, dass Mütter ihr Baby aussetzen, wie dies auch im Kanton Bern in den letzten Jahren geschehen ist. Die Lindenhofgruppe hat sich aktiv um ein Babyfenster bemüht und ist seit längerer Zeit im Gespräch mit der Stiftung Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind. Der CEO der Lindenhofgruppe, Jean-François Andrey, dazu: "Ereignisse wie Wimmis oder auch das ausgesetzte Baby in Thun darf es nicht mehr geben. Ein Babyfenster kann für eine verzweifelte Mutter eine Alternative sein." Er ergänzt: "Als grösste private Spitalgruppe im Kanton Bern verfügt die Lindenhofgruppe über eine kompetente und Gynäkologie und Pädiatrie. Mit dem übersichtlichen Areal und der guten Verkehrsanbindung bietet das Lindenhofspital ideale Voraussetzungen für ein Babyfenster. Das Wohl von Mutter und Kind steht aus unserer Sicht zudem über allen ethischen und politischen Diskussionen." 

Initiantin Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind SHMK
Babyfenster sind bereits in Einsiedeln, Davos und in Olten in Betrieb. Initiantin der Babyfenster ist die Stiftung Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind SHMK. Sie berät und hilft Frauen, Paaren und Familien, die durch Schwangerschaft oder Geburt eines Kindes in Not geraten. "Wir sind sehr glücklich über den Standort Lindenhof", sagt Dominik Müggler, Präsident der SMHK. "Die Zusammenarbeit während der ganzen Projektphase war hervorragend, wir freuen über das grosse Engagement der Mitarbeitenden der Lindenhofgruppe." Die Stiftung finanziert die Einrichtung des Babyfensters und begleitet auch den Prozess, nachdem ein Baby in das Fenster gelegt wurde. Das Spital kommt für den Unterhalt und die Schulung des Personals auf. 

Ein Baby im Fenster
Wenn ein Baby in das Fenster gelegt und das Fenster wieder geschlossen wird, hat die Mutter etwa drei Minuten Zeit, sich anonym zu entfernen. Danach werden durch Sensoren gesteuert mehrere interne Alarme ausgelöst. Zwei Pflegefachpersonen kümmern sich umgehend um das Kind. Das Babyfenster im Lindenhofspital verfügt im inneren Teil über Einrichtungen für medizinische Sofortmassnahmen. Nach der medizinischen Erstversorgung wird die Spitalleitung wie auch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) und die SHMK informiert. Für das Kind wird ein Vormund bestimmt, der alle Rechte und Pflichten wahrnimmt. Er leitet auch das Adoptionsverfahren ein. 

Die Mutter findet im Babyfenster einen Brief vor, mit dem sie auch über ihre Rechte aufgeklärt wird. Sie wird darüber informiert, dass sie sich nicht strafbar macht, wenn sie ihr Kind in das Babyfenster legt. Auch kann sie dem Schreiben ihre Rechte entnehmen. So hat sie das Recht, das Baby bis zu einem allfälligen Adoptionsvollzug zurückzufordern. Dieser erfolgt frühestens ein Jahr nach der Abgabe. Die Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind (SHMK) stellt der Mutter die nötige finanzielle und soziale Hilfe unentgeltlich zur Verfügung, um ihr eine gute Zukunft mit ihrem Kind zu ermöglichen. Die Mutter kann sich hier auch anonym beraten lassen. 

Das Babyfenster am Standort Lindenhof der Lindenhofgruppe ist gut zugänglich und doch diskret am Rande des Spitalareals zu finden. Alle Wegweiser auf dem Areal tragen das entsprechende Signet und leiten zum Babyfenster.

Die Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind SHMK ist ein sozial-karitatives Hilfswerk. Sie leistet Beratung und Hilfe an Frauen, Paare und Familien, die durch Schwangerschaft oder Geburt eines Kindes in Not geraten. www.shmk.ch 

Die Lindenhofgruppe ist die grösste Privatspitalgruppe im Kanton Bern und umfasst die drei Spitäler Lindenhof, Sonnenhof und Engeried. Sie beschäftigt insgesamt 2‘100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und behandelt jährlich über 120‘000 Patientinnen und Patienten an den drei Standorten in Bern. 

Unterlagen stehen ab 10.30 Uhr auf www.lindenhofgruppe.ch zur Verfügung 

Rückfragen zur Medienmitteilung erteilt die Medienstelle der Lindenhofgruppe, Telefon 031 311 67 90